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pmt GmbH
Am Schomm 9
41199 Mönchengladbach
Geschäftsführer:
Jochen Stevens, Dipl.-Kfm. Thomas Stevens
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringen.
II. Angebote, Leistungsinhalt
Sämtliche Angebote gelten als freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Mehrwertsteuer wird bei Lieferung und Leistung in Höhe der jeweils vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
III. Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen und Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß unserer Preisliste. Wir behalten uns das Recht vor unsere Preise angemessen anzupassen. Zahlungen haben über den vollen Rechnungsbetrag unter Ausschluss jedes Rechtes auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung sofort nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen; sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns nicht bestritten oder anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht besteht ferner nur, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis wie unser Anspruch beruht. Sollte der Kunde zahlungsunfähig werden, sein Geschäft liquidieren, gegen den Kunden ein
Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Deckung abgewiesen werden oder negative Auskünfte eingegangen sein, die die Kredit- oder Zahlungswürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so dass die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden als gefährdet erscheinen lässt, so sind wir berechtigt, vor Lieferung, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, ein Scheck eines Kunden nicht eingelöst wird, ein vom Kunden begebener Wechsel durch den Kunden nicht bezahlt wird, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wurde oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt und mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde.
IV. Lieferumfang, -fristen Annahmeverzug
Vereinbarte Lieferfristen werden möglichst eingehalten jedoch gelten diese nur annäherungsweise und eine Verbindlichkeit dafür wird nicht übernommen. Alle Ansprüche, insbesondere auch auf Erfüllung und Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das Lieferwerk, unter Ausschluss jeglicher Ansprüche; insbesondere Schadensersatzansprüche des Kunden, die Lieferfrist um die
Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten sämtliche Ereignisse, deren Ursachen außerhalb der Einflusssphäre des Lieferwerks liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Krieg, Waffenstillstand und Friedensschluss, Streiks und Aussperrung, behördliche
Maßnahmen, Energie-, Wasser-, Rohstoff- und Betriebsstoffmangel, erhebliche Störungen des Verkehrs und des Betriebes; sofern nicht vom Lieferwerk zu vertreten.
V. Gefahrübergang, Mängel
Die Lieferung erfolgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, stets auf die Gefahr des Auftraggebers. Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware,
unter Mitteilung des Untersuchungsbefundes, gerügt werden. Etwaige Transportschäden und Fehlmengen sind sofort beim Empfang der Ware festzustellen und durch den Transporteur bestätigen zu lassen. Die gesetzlichen Gewährfristen sind ausgeschlossen. Soweit Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, beschränkt sich dieser auf den Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Ware, nach Rückgabe der gerügten Ware. Für die Nachlieferung gelten die Vertragsbedingungen des Absatzes IV. Alle anderen Gewährungsansprüche sind ausgeschlossen. Kosten und Schaden durch Nichtabnahme gehen, ohne Rücksicht auf deren Grund, zu Lasen des Auftraggebers. Rücksendungen unserer gelieferten Waren werden ohne unsere Zustimmung nicht angenommen. Das Transportrisiko für Rücksendungen trägt der Auftraggeber.
VI. Gewährleistung
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind uns unverzüglich nach Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Lieferung anzuzeigen. Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen.
Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unsrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist ein Mangel weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben, ist der Auftraggeber berechtigt eine Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu verlangen.
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Auftrags kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung verlangt werden. Ersatz für Schäden irgendwelcher Art wird nicht geleistet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Lasten fallen.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt den allenfalls bereits aufgelaufenen Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen, sowie sonstige kosten in unserem Eigentum; bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung. Der Auftraggeber ist im Rahmen des üblichen Umfanges seiner Geschäftstätigkeit zur Weiterveräußerung sowie zur Verarbeitung der Vorbehaltsware berechtigt. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf dieses neu entstandene Erzeugnis nach Maßgabe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch den Auftraggeber (Käufer) gilt die dadurch entstehende Kaufpreisforderung
sicherheitshalber uns als abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt)
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand Mönchengladbach vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.
IX. Datenschutz
Wir weisen darauf hin dass Daten unserer Besteller im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz, gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden. Weitere Infos zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
X. Teilunwirksamkeit (Nichtigkeit)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Kaufvertrags selbst nicht berührt.