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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; sofern nicht
ausdrücklich andere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder unseren Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferungen oder Leistungen an den Kunden
vorbehaltlos erbringen..
II. Angebote, Leistungsinhalt
Sämtliche Angebote gelten als freibleibend und unverbindlich. Mündliche
Vereinbarungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Die Mehrwertsteuer wird bei Lieferung und Leistung
in Höhe der jeweils vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Höhe
zusätzlich in Rechnung gestellt.
III. Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen und Preise. Ist
ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt gelten die zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß unserer
Preisliste. Wir behalten uns das Recht vor unsere Preise angemessen
anzupassen. Zahlungen haben über den vollen Rechnungsbetrag unter
Ausschluss jedes Rechtes auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung sofort
nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen; sofern nicht anderweitig schriftlich
vereinbart. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem
Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
von uns nicht bestritten oder anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht
besteht ferner nur, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis wie unser Anspruch beruht. Sollte der Kunde
zahlungsunfähig werden, sein Geschäft liquidieren, gegen den
Kunden ein
Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt, eröffnet oder mangels
Deckung abgewiesen werden oder negative Auskünfte eingegangen sein,
die die Kredit- oder Zahlungswürdigkeit des Kunden in Frage stellen,
so dass die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden
als gefährdet erscheinen lässt, so sind wir berechtigt, vor
Lieferung, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und unter Abänderung
der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde seine Zahlungen
einstellt, ein Scheck eines Kunden nicht eingelöst wird, ein vom
Kunden begebener Wechsel durch den Kunden nicht bezahlt wird, ein Insolvenzverfahren
über das Vermögen des Kunden eröffnet wurde oder wenn
ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt und
mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde.
IV. Lieferumfang, -fristen Annahmeverzug
Vereinbarte Lieferfristen werden möglichst eingehalten jedoch gelten
diese nur annäherungsweise und eine Verbindlichkeit dafür
wird nicht übernommen. Alle Ansprüche, insbesondere auch auf
Erfüllung und Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer
Gewalt berechtigen das Lieferwerk, unter Ausschluss jeglicher Ansprüche;
insbesondere Schadensersatzansprüche des Kunden, die Lieferfrist
um die
Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern
oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere
Gewalt gelten sämtliche Ereignisse, deren Ursachen außerhalb
der Einflusssphäre des Lieferwerks liegen, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf: Krieg, Waffenstillstand und Friedensschluss,
Streiks und Aussperrung, behördliche
Maßnahmen, Energie-, Wasser-, Rohstoff- und Betriebsstoffmangel,
erhebliche Störungen des Verkehrs und des Betriebes; sofern nicht
vom Lieferwerk zu vertreten.
V. Gefahrübergang, Mängel
Die Lieferung erfolgt; wenn nichts anderes schriftlich vereinbartstets
auf die Gefahr des Auftraggebers. Offensichtliche Mängel können
nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich innerhalb von 3
Tagen nach Empfang der Ware,
unter Mitteilung des Untersuchungsbefundes, gerügt werden. Etwaige
Transportschäden und Fehlmengen sind sofort beim Empfang der Ware
festzustellen und durch den Transporteur bestätigen zu lassen.
Die gesetzlichen Gewährfristen sind ausgeschlossen. Soweit Gewährleistungsanspruch
geltend gemacht wird, beschränkt sich dieser auf den Anspruch auf
Lieferung einer mangelfreien Ware, nach Rückgabe der gerügten
Ware. Für die Nachlieferung gelten die Vertragsbedingungen des
Absatzes IV. Alle anderen Gewährungsansprüche sind ausgeschlossen.
Kosten und Schaden durch Nichtabnahme gehen, ohne Rücksicht auf
deren Grund, zu Lasen des Auftraggebers. Rücksendungen unserer
gelieferten Waren werden ohne unsere Zustimmung nicht angenommen. Das
Transportrisiko für Rücksendungen trägt der Auftraggeber.
VI.
Gewährleistung
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind uns unverzüglich
nach Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach
Eingang der Lieferung anzuzeigen. Die Rücknahme der von uns gelieferten
mangelfreien Ware ist ausgeschlossen.
Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unsrer Wahl Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Ist ein Mangel weder durch Nachbesserung noch
durch Ersatzlieferung zu beheben, ist der Auftraggeber berechtigt eine
Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu
verlangen.
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Auftrags kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung
verlangt werden. Ersatz für Schäden irgendwelcher Art wird
nicht geleistet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Lasten fallen.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises samt den allenfalls bereits aufgelaufenen Verzugszinsen,
Mahn- und Inkassospesen, sowie sonstige kosten in unserem Eigentum;
bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung. Der Auftraggeber
ist im Rahmen des üblichen Umfanges seiner Geschäftstätigkeit
zur Weiterveräußerung sowie zur Verarbeitung der Vorbehalsware
berechtigt. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf dieses
neu entstandene Erzeugnis nach Maßgabe des Wertes der Vorbehaltsware.
Bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren durch den Auftraggeber (Käufer) gilt die dadurch entstehende
Kaufpreisforderung
sicherheitshalber uns als abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt)
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang
mit einem einzelnen Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bzw. mit deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit sich ergebenden
Streitigkeiten ist das für den Sitz des Lieferwerks kann für
die oben genannten Streitigkeiten auch das für den Sitz des Kunden
örtlich und sachlich zuständige Gericht angerufen werden.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und Dritten findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, so wie es zwischen
deutschen Kaufleuten gilt. Die Anwendung der Vorschriften über
den internationalen Warenkauf (CSIG Wiener UN-Kaufrecht)
und des deutschen Internationalen Privatrechts werden ausdrücklich
ausgeschlossen.
IX. Datenschutz
Wir weisen
darauf hin dass Daten unserer Besteller im Rahmen der gegenseitigen
Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz,
gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden.
X. Teilunwirksamkeit (Nichtigkeit)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
sowie des Kaufvertrags selbst nicht berührt.
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